- Weltweiter Schutz für Hinterbliebene vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls, die besonders beim unerwarteten Ableben der Hauptversorgerin bzw. des Hauptversorgers zu finanziellen Einbußen führen
- Versicherungssumme zwischen 50.000 EUR und 1.000.000 EUR – wahlweise mit konstanter oder fallender Versicherungsleistung
- Zwei Tarifoptionen zur Wahl, entsprechend Ihrem individuellen Schutzbedarf
Tarif mit konstanter Versicherungssumme (RKS) von 150.000 € für nur 4,49 € im Monat; am Beispiel einer 30-jährigen kaufmännisch, angestellten Person, Nicht-Raucher:in, Laufzeit: 20 Jahre
Für die Menschen, mit denen wir unser Leben teilen, würden wir alles geben. Für sie stehen wir jeden Morgen auf und sie möchten wir geschützt wissen, besonders dann, wenn wir nicht mehr dazu in der Lage sind. Wenn wir als wichtigste Versorgerin bzw. wichtigster Versorger plötzlich aus dem Leben scheiden, bricht die Welt für die Hinterbliebenen zusammen. Wir können unser Schicksal nicht beeinflussen, die finanziellen Folgen aus einem solchen Todesfall aber schon: mit unserer Risikolebensversicherung. Sie füllt die finanzielle Lücke, die trotz gesetzlicher Leistungen entsteht. Ihre Liebsten könnten von einem Tag auf den anderen Schwierigkeiten bekommen, die Kosten für den täglichen Konsum, das Auto, die Kita, die Ausbildung der Kinder oder die Miete zu begleichen. Mit Baloise als Partner an Ihrer Seite geben Sie Ihrer Familie auch dann den gewohnten finanziellen Rückhalt, wenn Sie es persönlich nicht mehr können .
Risikoversicherung
- Finanzieller Schutz der Hinterbliebenen bis 1.000.000 €
Nach Wahl, ab 50.000 €
- Konstante oder sinkende Leistung bei Todesfall
Nach Wahl, passend zur Lebenssituation
- Sofortiger Versicherungsschutz
Ab Antragseingang für maximal zwei Monate bis zu einer Versicherungssumme von 200.000€
- Beitragsnachlass durch Partnervorteil
Bei gegenseitiger Absicherung von z.B. Ehegatten
- Nachversicherungsgarantie
Möglichkeit zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung nach vier Lebensereignissen
- Inflationsschutz auf Wunsch
Automatische Erhöhung der Leistung
- Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit
Bei Lebenserwartung unter 1 Jahr
- Bau- und Kinder-Bonus
Erhöhung der Versicherungsleistung um 25% der Versicherungssumme, maximal 50.000 €, bei Tod innerhalb von 9 Monaten nach Bau/Neuerwerb einer selbstgenutzten Immobilie oder Geburt/Adoption eines Kindes
- Soforthilfe bis 10.000 €
Im Todesfall vorab ohne Prüfung
- Verlängerung bis 15 Jahre
Auf Wunsch, ohne erneute Gesundheitsprüfung
Risikoversicherung Premium
- Finanzieller Schutz der Hinterbliebenen bis 1.000.000 €
Nach Wahl, ab 50.000 €
- Konstante Leistung bei Todesfall
Siehe auch unter „Häufig gestellte Fragen“
- Sofortiger Versicherungsschutz
Ab Antragseingang für maximal zwei Monate bis zu einer Versicherungssumme von 200.000€
- Beitragsnachlass durch Partnervorteil
Bei gegenseitiger Absicherung von z.B. Ehegatten
- Nachversicherungsgarantie
Möglichkeit zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung nach insgesamt 14 Lebensereignissen.
- Inflationsschutz auf Wunsch
Automatische Erhöhung der Leistung
- Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit
Bei Lebenserwartung unter 1 Jahr
- Bau-, Kinder-, Hochzeits- und Existenzgründungs-Bonus
Erhöhung der Versicherungsleistung um 25% der Versicherungssumme, maximal 50.000 €, bei Tod innerhalb von 12 Monaten nach einem definierten Ereignis
- Soforthilfe bis 10.000 €
Im Todesfall vorab ohne Prüfung
- Verlängerung bis 15 Jahre
Auf Wunsch, ohne erneute Gesundheitsprüfung
Risikoversicherung
- Finanzieller Schutz der Hinterbliebenen bis 1.000.000 €
Nach Wahl, ab 50.000 €
- Konstante oder sinkende Leistung bei Todesfall
Nach Wahl, passend zur Lebenssituation
- Sofortiger Versicherungsschutz
Ab Antragseingang für maximal zwei Monate bis zu einer Versicherungssumme von 200.000€
- Beitragsnachlass durch Partnervorteil
Bei gegenseitiger Absicherung von z.B. Ehegatten
- Nachversicherungsgarantie
Möglichkeit zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung nach vier Lebensereignissen
- Inflationsschutz auf Wunsch
Automatische Erhöhung der Leistung
- Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit
Bei Lebenserwartung unter 1 Jahr
- Bau- und Kinder-Bonus
Erhöhung der Versicherungsleistung um 25% der Versicherungssumme, maximal 50.000 €, bei Tod innerhalb von 9 Monaten nach Bau/Neuerwerb einer selbstgenutzten Immobilie oder Geburt/Adoption eines Kindes
- Soforthilfe bis 10.000 €
Im Todesfall vorab ohne Prüfung
- Verlängerung bis 15 Jahre
Auf Wunsch, ohne erneute Gesundheitsprüfung
Risikoversicherung Premium
- Finanzieller Schutz der Hinterbliebenen bis 1.000.000 €
Nach Wahl, ab 50.000 €
- Konstante Leistung bei Todesfall
Siehe auch unter „Häufig gestellte Fragen“
- Sofortiger Versicherungsschutz
Ab Antragseingang für maximal zwei Monate bis zu einer Versicherungssumme von 200.000€
- Beitragsnachlass durch Partnervorteil
Bei gegenseitiger Absicherung von z.B. Ehegatten
- Nachversicherungsgarantie
Möglichkeit zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung nach insgesamt 14 Lebensereignissen.
- Inflationsschutz auf Wunsch
Automatische Erhöhung der Leistung
- Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit
Bei Lebenserwartung unter 1 Jahr
- Bau-, Kinder-, Hochzeits- und Existenzgründungs-Bonus
Erhöhung der Versicherungsleistung um 25% der Versicherungssumme, maximal 50.000 €, bei Tod innerhalb von 12 Monaten nach einem definierten Ereignis
- Soforthilfe bis 10.000 €
Im Todesfall vorab ohne Prüfung
- Verlängerung bis 15 Jahre
Auf Wunsch, ohne erneute Gesundheitsprüfung
Der Basis-Tarif bietet Ihnen einen gehobenen Standard-Schutz für Hinterbliebene – diese Leistungen sind enthalten:
- Todesfallleistung: Auszahlung der Versicherungssumme, wenn die voraussichtliche Lebenserwartung weniger als 12 Monate und die Restvertragslaufzeit mindestens 12 Monate betragen.
- Bau-Bonus/Kinder-Bonus: Wir zahlen einen zusätzlichen Bonus von 25% der Versicherungssumme, höchstens 50.000 EUR, wenn die versicherte Person höchstens 9 (Premium: 12) Monate vor ihrem Tod eine selbstgenutzte Wohnimmobilie gebaut oder gekauft hat bzw. ein Kind bekommen oder ein minderjähriges Kind adoptiert hat.
- Nachversicherungsgarantie: Bei Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, bei Aufnahme eines Immobilienkredits für eine selbstgenutzte Immobilie von min. 100.000 EUR um max. 100% (Tarife RKS und RKP) bzw. 50% (Tarif RFS) der vereinbarten Versicherungssumme (max. 100.000 EUR).
Unser Premium-Tarif ist der beste Versicherungsschutz für Hinterbliebene. Diese Leistungen sind im Vergleich zum Basis-Tarif zusätzlich enthalten:
- Erweiterte Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung bei weiteren 10 Ereignissen und ohne besonderen Anlass einmalig in den ersten drei oder zu Beginn des 6. und 11. Versicherungsjahres (insgesamt um maximal 100%, höchstens 100.000 EUR).
- Soforthilfe: Wir zahlen im Todesfall vorab eine Soforthilfe in Höhe von 10% der Versicherungssumme (maximal 10.000 EUR) an eine begünstigte Person. Dafür braucht es lediglich den Versicherungsschein und eine amtliche Sterbeurkunde – mehr prüfen wir nicht.
- Verlängerungsoption: Versicherungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 15 Jahre verlängern.
- Hochzeits- und Existenzgründungs-Bonus: Erhöhung der Versicherungssumme um 25% der Versicherungssumme, max. 50.000 EUR, bei Tod innerhalb von 12 Monaten nach einem definierten Ereignis
Jede Person zwischen 18 und 60 Jahren kann eine Risikolebensversicherung bei uns abschließen.
Dafür ist eine konstante, unveränderte Versicherungssumme geeignet. Damit lässt sich mit einer Risikolebensversicherung der Lebensstandard einer Familie nach dem Tod der Hauptversorgerin bzw. des Hauptversorgers sichern, d.h. die Kosten für Miete, Lebenshaltung usw. begleichen.
Zur Absicherung von Immobiliendarlehen, Krediten oder für Kundinnen und Kunden, die nur zu Beginn der Laufzeit eine hohe Versicherungssumme benötigen, eignet sich eine Risikolebensversicherung mit einer über die Vertragslaufzeit fallenden Versicherungssumme.
Bei einer solchen Police reduziert sich die Versicherungssumme von Jahr zu Jahr gleichmäßig. Der Beitrag ist im Vergleich zu einem Tarif mit konstanter Versicherungssumme günstiger. Dieses Modell wird z. B. beim Hauskauf oder zur Kreditabsicherung empfohlen, da sich die damit im Zusammenhang stehenden Kosten mit der Zeit verringern. Tritt der Todesfall also beispielsweise gegen Ende der Tilgungsphase/Ratenkreditzahlung ein, ist die verbleibende Restschuld geringer als zu Beginn. Insofern ist auch der finanzielle Bedarf geringer und es reicht eine geringere Versicherungssumme.
Ja, Sie können die Leistungen ab Beginn regelmäßig automatisch erhöhen lassen oder Sie nehmen die Nachversicherungsgarantie in Anspruch.
Wir gewähren Ihnen und Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner jeweils einen Beitragsnachlass, wenn sie beide jeweils eine Risikolebensversicherung für sich bei uns abschließen.
Die empfohlene Laufzeit einer Risikolebensversicherung hängt von den persönlichen Familienverhältnissen ab. So spielt es eine Rolle, ob minderjährige Kinder zu versorgen sind oder ein Immobilienkredit besteht. Die durchschnittliche Vertragsdauer beträgt 20 Jahre. Meist reicht eine Versorgung bis zum 55. Lebensjahr.
Ja, da die Lebenserwartung von Raucherinnen und Rauchern kürzer ist.
Ja, ein Versicherungsschutz im Todesfall ist sinnvoll, wenn Sie für den Hauskauf eine Immobilienfinanzierung in Anspruch nehmen. Damit werden Hinterbliebene abgesichert, die die Darlehensraten weiter abbezahlen müssen, wenn die Hauptversorgerin oder der Hauptversorger stirbt.
Wenn die versicherte Person so schwer erkrankt, dass sie voraussichtlich weniger als 12 Monate lebt, zahlen wir auf Antrag die volle Versicherungssumme vorzeitig aus.
Der Versicherungsschutz besteht ab Antragseingang. Stirbt die versicherte Person kurz danach infolge eines Unfalls, greift der „vorläufige Versicherungsschutz“. Das bedeutet, dass wir an die Hinterbliebenen die Versicherungssumme, beschränkt auf maximal 200.000 EUR, auszahlen.
Ja. Die Beiträge für Risikoversicherungen gelten als Vorsorgeaufwendung und können daher steuerlich geltend gemacht werden.
Es kann eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen, da die Versicherungsleistung, z. B. an die Partnerin bzw. den Partner, ausgezahlt wird. Die Einkommenssteuer fällt jedoch bei Kapitalleistungen aus Risikolebensversicherung nicht an.
Sie gefährden den Versicherungsschutz für Ihre Angehörigen. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass wir im Versicherungsfall keine oder verminderte Leistungen ausbezahlen.