Beruf & Finanzen Sabbatical: Denken Sie an Ihre Krankenversicherung!
17. Dezember 2018
Sie wollen eine berufliche Auszeit nehmen und sich persönlich weiterentwickeln? Dann ist ein Sabbatjahr oder zumindest eine mehrmonatige Auszeit vom Job eine wertvolle Option. Wichtig ist, dass Sabbatical so zu planen, dass Sie auch während der Auszeit vom Job eine lückenlose Krankenversicherung haben. Hier lesen Sie, welche Sabbatical-Modelle es gibt, wie sie funktionieren und worauf Sie versicherungstechnisch besonders achten müssen.
Sie planen ein Sabbatical? Dann vergessen Sie Krankenversicherung und Co. nicht!

Ob nun ein Jahr oder nur drei Monate: Während eines Sabbatical haben Sie die Gelegenheit, sich sozial zu engagieren oder eigene Forschungsprojekte zu verfolgen. Oftmals wird das Sabbatjahr auch dazu genutzt, um für längere Zeit auf Reisen zu gehen. Doch die berufliche Auszeit muss gut geplant sein! Zunächst gilt es, eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu treffen.

Wie nehme ich ein Sabbatical?

In Deutschland haben nur Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. In der freien Wirtschaft können Unternehmen selbst entscheiden, ob sie ihren Angestellten eine Auszeit vom Beruf anbieten. Da es sich bei dem Sabbatjahr jedoch nicht bloß um einen "verlängerten Urlaub" handelt, sondern auch der allgemeinen Weiterbildung dient und darüber hinaus eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz vor Burnouts ist, profitieren indirekt auch Arbeitgeber davon. Führen Sie bei Ihrem Arbeitgeber also auch die Vorteile für diesen auf. Das erhöht die Erfolgschancen auf eine Freistellung auf längere Zeit.

Sabbatical-Modelle – so planen Sie Ihre berufliche Auszeit

Ihnen stehen verschiedene Sabbatical-Modelle zur Verfügung. Aufgrund der in Deutschland geltenden Pflicht zur Krankenversicherung müssen Sie auch während Ihrer beruflichen Auszeit versichert sein. Die versicherungstechnischen Besonderheiten haben wir Ihnen für jedes Sabbatical-Modell zusammengefasst:

  • Sonderurlaub
    Hierbei erhalten Sie bis zu 4 Wochen unbezahlten Urlaub. Zusammen mit Ihrem Jahresurlaub ergibt dies eine Auszeit von bis zu zwei Monaten. Während dieser Zeit übernimmt der Arbeitgeber weiterhin seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Unbezahlte Freistellung
    Dauert das Sabbatical länger als vier Wochen, tritt ein ruhendes Arbeitsverhältnis ein. Sie sind dann zwar nicht mehr pflichtversichert, greift jedoch weiterhin Ihre Krankenversicherung. Waren Sie vorher gesetzlich krankenversichert, bleiben Sie automatisch als freiwilliges Mitglied versichert. Das Prinzip gilt ebenso auch für Menschen mit privater Krankenversicherung
  • Arbeitszeitguthaben
    Bei diesem Modell bauen Sie Überstunden auf, welche Sie während des Sabbaticals abbauen können. Der Vorteil: Sie erhalten weiterhin Ihre Gehaltszahlung und bleiben über den Arbeitgeber kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Dieses Modell funktioniert nur in Betrieben, in denen die Arbeitszeiten über Arbeitszeitkonten erfasset werden.
  • Zeitwertguthaben
    Ihr Arbeitgeber schreibt Ihnen Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni oder nicht genutzte Urlaubstage auf einem Langzeitkonto gut. Ihr angespartes "Wertguthaben" wird Ihnen während des Sabbatjahrs als Gehalt ausbezahlt. So beziehen Sie ein festes Einkommen während des Sabbaticals, die Krankenversicherung und alle anderen Sozialleistungen bleiben weiterhin bestehen.
  • Lohnverzicht
    Sie arbeiten in Vollzeit, bekommen aber nur einen bestimmten Teil Ihres Gehalts ausgezahlt, den zurückgehaltenen Anteil erhalten Sie während Ihres Sabbaticals als fortgesetzte Gehaltszahlung. So bleiben Sie weiterhin sozialversichert. Dieses Modell ist vor allem bei Beamten beliebt.
Sabbatical und private Krankenversicherung: Das müssen Sie beachten

Während des Sabbaticals bleibt grundsätzlich auch die private Krankenversicherung weiterhin bestehen. Fällt Ihr Jahreseinkommen aufgrund des Sabbatjahres unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit (Stand: 2018) 59.400 Euro, ist auch ein Wechsel von der privaten zu der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

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Einmal die Welt bereisen – mehrmonatige Auslandsaufenthalte während des Sabbatjahres erfreuen sich besonders großer Beliebtheit, je nach Reiseziel und der Länge Ihres Aufenthalts.

Haben Sie einen Aufenthalt innerhalb der EU für nur wenige Wochen geplant, so können Sie im Sabbatical zwar die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist hier dennoch sinnvoll, da somit Kosten abgesichert sind, die eine GKV unter Umständen nicht deckt. Zudem können sonst Leistungen erbracht werden, die sich unter dem deutschen GKV-Niveau befinden.  Informieren Sie sich deshalb ausreichend über die gesetzlich zugesicherten Leistungen im Zielland, da diese zwischen den einzelnen EU-Ländern variieren. Eine Übersicht aller Länder und der verschiedenen Abkommen, auch mit Nicht-EU-Staaten, können Sie hier einsehen.

Bei einem längeren Aufenthalt außerhalb der EU empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit einer Reise- oder langfristigen Auslandskrankenversicherung rundum abzusichern. Denn bei einem Krankheitsfall kommen schnell hohe Summen auf, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen. Während Ihres Sabbatjahres kommt Ihre Auslandsreisekrankenversicherung dann beispielsweise für teure Rücktransporte in die Heimat auf.

Unser Rat an Sie: Setzen Sie sich vorher gründlich mit den verschiedenen Policen auseinander. Denn Sie können Ihr Sabbatjahr auch nur dann in vollen Zügen genießen, wenn Sie rundherum abgesichert sind und Ihnen in einem möglichen Krankheitsfall nicht der finanzielle Ruin droht. Wir versichern Ihnen, der Aufwand lohnt sich!

Aktualisiert / Verfasst am

17. Dezember 2018

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