Ob nun ein Jahr oder nur drei Monate: Während eines Sabbatical haben Sie die Gelegenheit, sich sozial zu engagieren oder eigene Forschungsprojekte zu verfolgen. Oftmals wird das Sabbatjahr auch dazu genutzt, um für längere Zeit auf Reisen zu gehen. Doch die berufliche Auszeit muss gut geplant sein! Zunächst gilt es, eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu treffen.
In Deutschland haben nur Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. In der freien Wirtschaft können Unternehmen selbst entscheiden, ob sie ihren Angestellten eine Auszeit vom Beruf anbieten. Da es sich bei dem Sabbatjahr jedoch nicht bloß um einen "verlängerten Urlaub" handelt, sondern auch der allgemeinen Weiterbildung dient und darüber hinaus eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz vor Burnouts ist, profitieren indirekt auch Arbeitgeber davon. Führen Sie bei Ihrem Arbeitgeber also auch die Vorteile für diesen auf. Das erhöht die Erfolgschancen auf eine Freistellung auf längere Zeit.
Ihnen stehen verschiedene Sabbatical-Modelle zur Verfügung. Aufgrund der in Deutschland geltenden Pflicht zur Krankenversicherung müssen Sie auch während Ihrer beruflichen Auszeit versichert sein. Die versicherungstechnischen Besonderheiten haben wir Ihnen für jedes Sabbatical-Modell zusammengefasst:
- Sonderurlaub
Hierbei erhalten Sie bis zu 4 Wochen unbezahlten Urlaub. Zusammen mit Ihrem Jahresurlaub ergibt dies eine Auszeit von bis zu zwei Monaten. Während dieser Zeit übernimmt der Arbeitgeber weiterhin seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. - Unbezahlte Freistellung
Dauert das Sabbatical länger als vier Wochen, tritt ein ruhendes Arbeitsverhältnis ein. Sie sind dann zwar nicht mehr pflichtversichert, greift jedoch weiterhin Ihre Krankenversicherung. Waren Sie vorher gesetzlich krankenversichert, bleiben Sie automatisch als freiwilliges Mitglied versichert. Das Prinzip gilt ebenso auch für Menschen mit privater Krankenversicherung. - Arbeitszeitguthaben
Bei diesem Modell bauen Sie Überstunden auf, welche Sie während des Sabbaticals abbauen können. Der Vorteil: Sie erhalten weiterhin Ihre Gehaltszahlung und bleiben über den Arbeitgeber kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Dieses Modell funktioniert nur in Betrieben, in denen die Arbeitszeiten über Arbeitszeitkonten erfasset werden. - Zeitwertguthaben
Ihr Arbeitgeber schreibt Ihnen Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni oder nicht genutzte Urlaubstage auf einem Langzeitkonto gut. Ihr angespartes "Wertguthaben" wird Ihnen während des Sabbatjahrs als Gehalt ausbezahlt. So beziehen Sie ein festes Einkommen während des Sabbaticals, die Krankenversicherung und alle anderen Sozialleistungen bleiben weiterhin bestehen. - Lohnverzicht
Sie arbeiten in Vollzeit, bekommen aber nur einen bestimmten Teil Ihres Gehalts ausgezahlt, den zurückgehaltenen Anteil erhalten Sie während Ihres Sabbaticals als fortgesetzte Gehaltszahlung. So bleiben Sie weiterhin sozialversichert. Dieses Modell ist vor allem bei Beamten beliebt.
Während des Sabbaticals bleibt grundsätzlich auch die private Krankenversicherung weiterhin bestehen. Fällt Ihr Jahreseinkommen aufgrund des Sabbatjahres unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit (Stand: 2018) 59.400 Euro, ist auch ein Wechsel von der privaten zu der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Strandurlaub oder Erlebnisreise? Wer Lust auf Abenteuer hat, sagt zu letzterem Ja! Wir stellen Ihnen 5 spannende Reisen vor....
Einmal die Welt bereisen – mehrmonatige Auslandsaufenthalte während des Sabbatjahres erfreuen sich besonders großer Beliebtheit, je nach Reiseziel und der Länge Ihres Aufenthalts.
Haben Sie einen Aufenthalt innerhalb der EU für nur wenige Wochen geplant, so können Sie im Sabbatical zwar die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist hier dennoch sinnvoll, da somit Kosten abgesichert sind, die eine GKV unter Umständen nicht deckt. Zudem können sonst Leistungen erbracht werden, die sich unter dem deutschen GKV-Niveau befinden. Informieren Sie sich deshalb ausreichend über die gesetzlich zugesicherten Leistungen im Zielland, da diese zwischen den einzelnen EU-Ländern variieren. Eine Übersicht aller Länder und der verschiedenen Abkommen, auch mit Nicht-EU-Staaten, können Sie hier einsehen.
Bei einem längeren Aufenthalt außerhalb der EU empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit einer Reise- oder langfristigen Auslandskrankenversicherung rundum abzusichern. Denn bei einem Krankheitsfall kommen schnell hohe Summen auf, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen. Während Ihres Sabbatjahres kommt Ihre Auslandsreisekrankenversicherung dann beispielsweise für teure Rücktransporte in die Heimat auf.
Unser Rat an Sie: Setzen Sie sich vorher gründlich mit den verschiedenen Policen auseinander. Denn Sie können Ihr Sabbatjahr auch nur dann in vollen Zügen genießen, wenn Sie rundherum abgesichert sind und Ihnen in einem möglichen Krankheitsfall nicht der finanzielle Ruin droht. Wir versichern Ihnen, der Aufwand lohnt sich!
17. Dezember 2018
Hier erfahren Sie, warum: