unsere privaten Krankenversicherungen
- Drei Versicherungsmodelle je nach Ihrem Status: als private Vollversicherung oder zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zur Beihilfe
- Individueller Leistungsumfang: für jeden Bedarf, jeden beruflichen Status und jede Lebenssituation – auch bei Vorerkrankungen
- Attraktive Beitragsmodelle, z.B. auf Wunsch mit Selbstbeteiligung in passender Höhe
Wer erkrankt, möchte alle Heilungsoptionen kennen und auch nutzen können. Dafür ist es wichtig, auf den Leistungsumfang der Krankenversicherung zu achten. Privatversicherte haben hierfür meist mehr Spielraum. Als gesetzlich versicherte Person kann es passieren, dass manche wirksamerer Therapie nur anteilig oder gar nicht abgedeckt ist. Sorgen Sie mit uns vor, damit Ihre Gesundheit nicht zu einer schmerzlichen Kostenfrage wird. Wir bieten unsere private Krankenversicherung (PKV) einerseits als PKV mit vollem Leistungsumfang an und andererseits als Zusatzversicherung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. zu Ihrer Beihilfe. Informieren Sie sich jetzt bei unseren Beraterinnen und Berater in Ihrer Nähe zu Ihrer privaten Baloise Krankenversicherung.
PKV als Zusatzversicherung
- Schutz vor hohen Zuzahlungen
Zum Beispiel bei Zahnersatz
- Komfortleistungen wie ein Privatpatient
Zum Beispiel Chefarzt-Behandlung
PKV als Vollversicherung
- Individueller Schutz für den Krankheitsfall
Ganz nach persönlichem Bedarf
- Einkommensunabhängiger Beitrag
Auf Wunsch mit Selbstbeteiligung
PKV als Beihilfe-Versicherung
- Ergänzender Schutz für den Krankheitsfall
Ganz nach persönlichem Bedarf
- Günstiger Beitrag
Auf die Beihilfe abgestimmter Quotentarif
PKV als Zusatzversicherung
- Schutz vor hohen Zuzahlungen
Zum Beispiel bei Zahnersatz
- Komfortleistungen wie ein Privatpatient
Zum Beispiel Chefarzt-Behandlung
PKV als Vollversicherung
- Individueller Schutz für den Krankheitsfall
Ganz nach persönlichem Bedarf
- Einkommensunabhängiger Beitrag
Auf Wunsch mit Selbstbeteiligung
PKV als Beihilfe-Versicherung
- Ergänzender Schutz für den Krankheitsfall
Ganz nach persönlichem Bedarf
- Günstiger Beitrag
Auf die Beihilfe abgestimmter Quotentarif
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse: Wechsel zu 100% möglich.
Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie Selbständige und beamtete Personen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Für alle anderen gibt es die Möglichkeit, privat aufzustocken. Dazu zählen:
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, d.h. Arbeitnehmende mit Arbeitsentgelt unter der Versicherungsgrenze: Erweiterung um die private Zusatzversicherung möglich für einen verbesserten Schutz.
Tipp: Wer als privatversicherte, angestellte Person durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Beamtete Personen: Erweiterung der Beihilfe um die privaten Krankenversicherung möglich. Beachten Sie nachfolgende Erläuterungen bitte.
Als Beamtin bzw. Beamter erhalten Sie von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Bundesländer deckt die Beihilfe 50% (70% im Ruhestand) der Aufwendungen. Für den Ehegatten bzw. die Ehegattin sind es 70% und für Kinder 80%. Unsere private Krankenversicherung als Zusatz bietet Quotentarife zu günstigen Beiträgen, die auf die Beihilfe abgestimmt ist.
Leider nein. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie Familienmitglieder wie Ihren nicht berufstätigen Ehepartner oder Ihre Kinder mitversichern möchten, benötigt in der Regel jede Person eine eigene private Krankenversicherung.
Diese Frage können wir Ihnen nur auf den Einzelfall bezogen definitiv beantworten. Wir empfehlen Ihnen bei der Antragsstellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen, z.B. wenn Vorerkrankungen vorliegen oder wenn Sie sich aktuell in ärztlicher Behandlung befinden. Solange wir Ihren Antrag prüfen, bleiben Sie über Ihre Vorversicherung versichert. Damit besteht für Sie keine Gefahr, dass Sie Ihre Krankenversicherung zu irgendeiner Zeit verlieren.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass bei vielen kleineren Erkrankungen mit einem Risikozuschlag zu rechnen ist. Ist die Erkrankung nur akut und möglicherweise als vorübergehend anzusehen, berücksichtigen wir das und dieser Zuschlag kann ggf. befristet werden. Wir raten Ihnen jedoch davon ab, Leistungen aufgrund beispielsweise einer Vorerkrankung von vornherein bei der Antragsstellung auszuschließen.
In der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die monatlichen Beiträge. Unsere Empfehlung:
- Geringe oder keine Selbstbeteiligung: sinnvoll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber beteiligt sich nach den gesetzlichen Vorschriften bis zu 50% an dem tatsächlichen Beitragsaufkommen.
- Eine vergleichsweise höhere Selbstbeteiligung: sinnvoll für Selbstständige und Freiberufler:innen
Sie können einerseits mit einer Beitragsrückerstattung rechnen und andererseits schützen sie sich so vor hohen Kostenaufwendungen, die die Liquidität des Unternehmens stark einschränken oder gar überschreiten können.
Wer sich privat krankenversichern will, der hat die freie Wahl beim versicherten Leistungsumfang. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist jede Form der Absicherung möglich. Wer gesetzlich versichert ist oder eine Beihilfe erhält, kann den Schutz durch unsere privaten Zusatzversicherungen aufstocken. So können beispielsweise auch gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status einer Privatpatientin bzw. eines Privatpatienten erreichen. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Beraterinnen und Berater bei Ihnen in der Nähe.