Versicherungstipps Steuererklärung 2019: Welche Versicherung kann ich absetzen?
26. April 2019
26. April 2019. Alle Jahre wieder: Die Steuererklärung steht an, und viele möchten das Procedere schnell hinter sich bringen. Dabei lohnt es sich, einmal genauer zu schauen, was man von der Steuer absetzen kann. Versicherungen zum Beispiel. Welche das sind? Das erfahren Sie hier.
Was kann man von der Steuer absetzen?

Den meisten Steuerzahlern ist gar nicht klar, welche Versicherungen sie von der Steuer absetzen können. Dabei sollten Sie sich diese Rückzahlungen nicht entgehen lassen, das wäre ärgerlich! Auch wer nicht verpflichtet ist, die Steuererklärung zu machen, für den kann es sich durchaus lohnen. Zumal es mittlerweile Steuersoftware gibt, die das Ausfüllen der Formulare deutlich erleichtert.

Auf den ersten Blick ist es recht einfach: Steuerlich absetzbar sind alle Versicherungen, die als Vorsorge dienen. Auf den zweiten Blick ist jedoch die Zuordnung – sprich: Welche Versicherungen hierunter fallen – nicht immer leicht. Prinzipiell sind Vorsorgeversicherungen solche, die der Sicherung von Gesundheit und Vermögen dienen.

Steuererklärung: Deshalb sollten Sie jede Versicherung aus dem Bereich Vorsorge angeben

2010 führte die Bundesregierung das Bürgerentlastungsgesetz (BEG) ein („Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“). Ausschlaggebend für die steuerliche Absetzung ist die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen, die seit Einführung des Gesetzes bei

  •  1.900 Euro für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte
  •  2.800 Euro für Selbstständige

liegt. Innerhalb dieser Grenze sollen Aufwendungen für Pflegeversicherungs- und Krankenkassenbeiträge angesetzt werden. Grundsätzlich: Tragen Sie alle Vorsorge-Versicherungen ein, auch Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen wie der Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Neben der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung geben Sie auch die Riester-Rente an. Achtung: Viele Zusatzleistungen der privaten Krankenversicherung, beispielsweise Einbettzimmer im Krankenhaus, sind nicht steuerlich absetzbar.

In den Bereich Vorsorge fallen unter anderem auch die Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Haftpflichtversicherung. Wie sieht es hier aus? Sie können unter anderem die private, die Hunde-, die Grundbesitzer- und die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.

Kann ich meine Hausratversicherung steuerlich absetzen?

Die Hausratversicherung können Sie nicht steuerlich geltend machen – mit zwei Ausnahmen: Sie arbeiten von zu Hause aus im eigenen Arbeitszimmer oder sind selbstständig, denn dann deckt die Hausratversicherung auch Arbeitsgeräte ab und Sie können sie anteilig steuerlich absetzen.

Als Arbeitnehmer kann auch die Rechtsschutzversicherung teilweise als Werbungskosten angesetzt werden – vorausgesetzt, sie beinhaltet den Baustein Arbeitsrechtsschutz. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater!

Während Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen können, so gilt dies nicht für die Kfz-Kaskoversicherung, da diese nicht unter Vorsorge, sondern Zusatzschutz fällt. Grundsätzlich können Sachversicherungen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Über Ausnahmen und Sonderregelungen berät Sie ebenfalls Ihr Steuerberater.

Wo in der Steuererklärung trage ich die Versicherungen ein?

Seit der Einführung des BEG können Versicherungen teilweise nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wer zum Beispiel als Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann diese nur noch absetzen, wenn die 1.900 Euro-Höchstgrenze noch nicht durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll ausgeschöpft ist. Absetzbar ist sie immer noch, allerdings nicht mehr als Sonderausgabe.

Um Vorsorgeaufwendungen und Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben, brauchen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand und die Anlage AV (Anlage für Altersvorsorge). Anteilige Beiträge zur Hausratversicherung werden als Werbungskosten in der Anlage N eingetragen. Halten Sie neben Ihrer Lohnsteuerbescheinigung auch alle Beitragsnachweise zu Ihren Versicherungen sowie die Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge bereit.

Wussten Sie übrigens? Erkennt das Finanzamt Ausgaben nicht an, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Einspruch einlegen.

Quelle: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/steuererklaerung-versicherungen-absetzen
Bildquelle: https://pixabay.com/de/tastatur-keyboard-apple-eingabe-338510/

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