Die Mietkaution ist eine Zahlung, die ein Mieter am Anfang eines Mietverhältnisses an den Vermieter entrichten muss und die er nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückbekommt. Sie dient dem Vermieter als Sicherheitsleistung, falls der Mieter Sachschäden zu verantworten hat oder Mietzahlungen nicht entrichtet. In diesen Fällen darf der Vermieter die Kaution einbehalten. Eine gesetzliche Verpflichtung, Mietkaution zu zahlen, gibt es übrigens nicht. Der Punkt ist jedoch in der Regel Bestandteil von Mietverträgen und somit für den Mieter bindend.
Mietkaution: Herausforderungen für Mieter
Die zurückerhaltene Mietkaution der vorherigen Wohnung ganz einfach für die Zahlung der neuen Mietkaution einsetzen: So unkompliziert ist das nur in den seltensten Fällen, denn dies passt meist zeitlich nicht. Die neue Mietkaution wird mit Unterschreiben des Mietvertrages fällig und die alte Sicherheitszahlung erhält man erst nach erfolgreicher Wohnungsübergabe oder sogar erst nach der letzten Nebenkostenabrechnung zurück.
Was also tun? Immerhin handelt es sich meist um ein paar tausend Euro. Gerade junge Leute haben nicht immer so viel „auf der hohen Kante“. Eine Lösung bietet die Mietkautionsversicherung, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen. Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kaution zu hinterlegen, zum Beispiel auf einem ein speziellen Mietkautionskonto. Auch darüber erfahren Sie hier mehr.
Laut §551 Absatz 3 des BGB müssen Mietkautionssummen getrennt von übrigen Vermögen des Vermieters angelegt werden. Deshalb wird zu diesem Zweck ein Mietkautionskonto angelegt. Dieses Mietkautionskonto muss einen bestimmten Zinssatz (normalerweise zwischen 0,5 und 1,2 Prozent) bringen und insolvenzsicher sein. Die Zinsen werden am Ende des Mietverhältnisses an den Mieter ausgezahlt und müssen von diesem versteuert werden.
Varianten des Mietkautionskontos
Das Mietkautionskonto kann entweder als Treuhandkonto oder Sparkonto eingerichtet werden:
- Treuhandkonto
Die erste Variante ist die am weitesten verbreitete: Hier erbringt der Mieter die Kautionsleistung per Überweisung oder in bar, und der Vermieter richtet ein separates Mietkautionskonto oder -sparbuch ein, das von seinen übrigen Vermögen strikt getrennt ist und nicht angetastet wird. - Sparkonto
Diese Mietkautionskonto-Variante wird vom Mieter eingerichtet und vom Vermieter als Sicherheit in Pfändung genommen. Durch die Rolle des Vermieters als Pfänder kann das Mietkautionskonto ohne seine Freigabe nicht aufgelöst oder auch nur eine Teilsumme ausgezahlt werden.
Die Mietkautionsversicherung ist eine Form der Kautionsbürgschaft. Im Unterschied zu einer Bankbürgschaft ist der Bürge hier eine Versicherung, beispielsweise die Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft . Für den Mieter bietet sich mit der Mietkautionsversicherung der Vorteil, dass er keine Barkaution entrichten und entsprechend keine hohe Summe parat haben muss.
Ein Bürgschaftsbrief sichert den Vermieter bezüglich eventueller Kautionsforderungen ab. Der Mieter wiederum wird durch die Mietkautionsversicherung gegen etwaige Kautionsansprüche abgesichert. Werden nach Ablauf des Mietverhältnisses Schäden an der Mietwohnung festgestellt, die der Mieter verschuldet hat, kommt der Versicherer für die Reparaturkosten auf – sofern diese sich im Rahmen der Mietkautionssumme belaufen.
- Wer kann eine Mietkautionsversicherung abschließen?
Eine Mietkautionsversicherung kann von Privatmietern abgeschlossen werden. Sie gilt nicht für den gewerblichen Bereich. - Welche Voraussetzungen muss der Mieter mitbringen?
Um die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers zu gewährleisten, führt der Versicherer eine Bonitätsprüfung durch. - Wie macht der Vermieter etwaige Ansprüche geltend?
Er wendet sich direkt an den Bürgen - die Versicherung. - Welche Laufzeit hat eine Mietkautionsversicherung?
Die Mietkautionsversicherung endet in der Regel, wenn auch das Mietverhältnis endet, die Wohnungsübergabe erfolgt ist und der Vermieter den Versicherten aus der Bürgschaft entlässt. Eine Mietkautionsversicherung kann gegebenenfalls aber auch auf ein neues Mietverhältnis übertragen werden.
Die Versicherung ist jederzeit kündbar und kann in eine Barkaution umgewandelt werden. Das bedeutet, die Bürgschaft der Versicherung wird beendet und der Mieter zahlt die Kaution in bar an seinen Vermieter.
Ein Umzug ist teuer genug! Mit der Mietkautionsversicherung der Basler sichern Sie sich Ihren finanziellen Spielraum. Sie sind dabei unabhängig von einer Bank, denn der Bürge sind wir – die Versicherung. Wir verbürgen uns für die Kautionssumme bis 10.000 Euro. Zusätzliche Kosten fallen für Sie nicht an – so wie es bei manch anderem Anbieter üblich ist.
Schließen Sie unsere Mietkautionsversicherung ganz einfach in fünf Minuten online ab. Die Prämie können Sie vorher mit unserem Prämienrechner kalkulieren. Risiken gehen Sie nicht ein: Sollte Ihr Vermieter sich gegen eine Mietkautionsversicherung aussprechen, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss wieder aus dem Vertag aussteigen.
Hier finden Sie alle Details zu unserer Mietkautionsversicherung inklusive des Prämienrechners - und können den Vertrag direkt abschließen.
- Bankbürgschaft
Die Bankbürgschaft funktioniert im Prinzip wie die Mietkautionsversicherung – jedoch fungiert hier die Bank als Bürge. Viele Banken jedoch verknüpfen diese Form der Kautionshinterlegung mit vielen Bedingungen und zeigen generell wenig Interesse an dieser Anlageform. - Selbstschuldnerische Bürgschaft
Eine Mietkaution kann auch als Mietbürgschaft erbracht werden. In diesem Falle bürgen beispielsweise die Eltern für das Mietobjekt ihres Kindes.
Kann man sich als Mieter die Kautionsvariante aussuchen?
Das kommt ganz auf die individuelle Situation an. Der Vermieter kann im Mietvertrag eine Kautionsvariante vorgeben und ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Form zu akzeptieren. Man kann sich jedoch in den meisten Fällen gut einigen.