Unsere Mietkaution ist eine Kautionsbürgschaft. Sie ist eine clevere Alternative zu bisher üblichen Kautionsformen wie einer Barkaution, einem verpfändeten Sparbuch oder einer Bankbürgschaft. Sie bietet exakt den gleichen Schutz bei privaten Mietverhältnissen, dafür aber eine höhere finanzielle Freiheit für Sie als Mieterin bzw. Mieter.
So funktioniert unsere Mietkautionsbürgschaft:
Wir sind Bürgschaftsgebende und haften damit gegenüber Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter bzw. gegenüber der Verwaltung mit bis zu drei Nettokaltmieten. Sie als Mietperson zahlen dafür an uns eine jährliche Prämie in Höhe von 4,3% der Kautionssumme (jährliche Mindestprämie: 39 EUR).
Sie erhalten bei Abschluss der Mietkautionsversicherung einen Versicherungsschein, Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, die ihr bzw. ihm dieselbe Sicherheit gewährt, als wenn Sie die Kaution wie sonst üblich direkt bezahlt bzw. überwiesen hätten.
Im Schadenfall zahlen wir der Vermieterin bzw. dem Vermieter die geltend gemachte Kautionssumme „auf erstes Anfordern“ aus, jedoch nicht vor Ablauf einer 4-wöchigen Einspruchsfrist, die Ihnen zusteht. Danach begleichen Sie uns den Betrag, den wir für Sie in diesem Sinne ausgelegt haben.
Die Mietkautions-Police sichert die Begleichung von Ansprüchen ab, die Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter über eine Mietkaution geltend machen darf bzw. macht. Diese können bis zur gesetzlich definierten Höchstgrenze von 3 Nettokaltmieten reichen. In folgenden Fällen könnten Ansprüche geltend gemacht werden:
- Schäden am Wohnraum
- ausstehende Bezahlung der Betriebskosten
- Mietrückstände
Die Mietkautions-Police sichert Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter somit gegen ein potenziell mögliches Ausfallrisiko ab. Für Sie reduziert sie die notwendigen Kapitalsummen beim Umzug, da Sie die Kaution nicht im Voraus an Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter leisten müssen.
- Sie haben unser Wort: Es gibt keine versteckten Kosten und Gebühren
- Wir sind einer der günstigsten Anbieter auf dem Markt
- in wenigen Minuten online zu Ihrem Versicherungsschein
- sehr attraktive Prämie dank kompletter Online-Abwicklung
- persönliche Betreuung für Sie und Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter
- Bürgschaftsurkunde wird rechtzeitig von uns an Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter geschickt – wahlweise per E-Mail oder Post
- tägliches Kündigungsrecht, keine Mindestlaufzeit
- nach einer Kündigung rechnen wir die Prämie auf den Tag genau und erstatten Ihnen anteilig die Jahresprämie
Bei Baloise dreht sich alles um die Zukunft. Wir machen das Morgen für unsere Kundinnen und Kunden leichter, sicherer und unbeschwerter und übernehmen dafür heute Verantwortung.
Wir sind mehr als eine traditionelle Versicherung. Mit unseren smarten Finanz- und Versicherungslösungen, ergänzt um eine Vielzahl an innovativen Services, gestalten unsere rund 1.500 Mitarbeitenden ein ganzheitliches Dienstleistungserlebnis. In unserer täglichen Arbeit sind loyale Fürsorge, zuverlässige Zusammenarbeit und vertrauensvolle Beziehungen zentrale Elemente in der Interaktion mit unseren Stakeholdern.
Baloise Asset Management gehört zu den 20 größten Schweizer Vermögensverwaltern. Rund 80 Investment-Spezialisten verwalten mit ihrer Expertise und Erfahrung die konzerneigenen Vermögen, Anlagegelder von Schweizer Kunden und die Vermögen von kollektiven Anlagefonds im In- und Ausland. Über die Fondspalette der seit mehr als 20 Jahren bestehenden hauseigenen Fondsgesellschaft Baloise Fund Invest (Lux), kurz BFI, können Privatanleger und institutionelle Anleger außerhalb der Schweiz investieren. Die BFI-Fonds werden in Deutschland über die Baloise Financial Services GmbH vertrieben.
Wir halten unseren Kundinnen und Kunden in Finanzfragen den Rücken frei, sodass diese sich um die wichtigen Dinge in ihrem Leben kümmern können und Inspiration für Neues in ihrem Alltag finden.
Mit Unternehmenssitz und Kompetenzzentrum Nichtleben in Bad Homburg sowie dem Kompetenzzentrum Leben in Hamburg agieren wir als servicestarker Privatkundenversicherer und als qualitätsorientierter Anbieter im Firmenkundengeschäft mit hoher Expertise im Underwriting.
Wir gehören zur Baloise Gruppe mit Hauptsitz in Basel und hatten 2022 ein Geschäftsvolumen von 1,3 Milliarden EUR.
Die Bürgschaftsurkunde garantiert der vermietenden Person, dass sie im Schadenfall von der Bürgschaftsgebenden Person die geforderte Kautionssumme „auf erstes Anfordern“ erhält, d. h. wir zahlen den geforderten Betrag nach einer Frist von vier Wochen aus, ohne den Anspruch geprüft zu haben.
Sollten Sie Ihren Versicherungsschein bereits beantragt haben, so können Sie innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Sollten die 14 Tage bereits überschritten sein, so können Sie Ihren Mietkautionsvertrag mit uns kündigen. Die Jahresprämie wird nur anteilig berechnet .
Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Vermietern bzw. Ihr Vermieter lediglich mehr Informationen benötigt, verweisen Sie sie bzw. ihn gerne auf unsere Seite Mietkaution für Vermieter.
Bürgschaftsgläubigerin oder -gläubiger kann die vermietende und/oder die verwaltende Person sein. Bürgschaftsgläubigerinnen und -gläubiger sind berechtigt, die Kaution anzufordern bzw. uns aus der Bürgschaft zu befreien.
Nachdem Sie unsere Mietkautions-Police online abgeschlossen haben, wird der Versicherungsschein sofort per E-Mail an Sie verschickt. Sie erhalten außerdem unsere Zusage, die Mietkautionsbürgschaft für Sie zu übernehmen. Diese ersetzt die Bürgschaftsurkunde, die erst an die Vermieterin bzw. den Vermieter gesendet wird, wenn Sie die Jahresprämie bezahlt haben. Soll die Bürgschaftsurkunde zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Vermietern bzw. beim Vermieter sein, datieren Sie den Bürgschaftsbeginn bei der Beantragung entsprechend.
Beispiel: Wenn Ihre mietvertragliche Kautionsfrist der 15.03. ist, geben Sie beim Online-Abschluss Ihrer Mietkautionsversicherung ein früheres Datum, z.B. den 10.03., an. Zum 10.03. müssten Sie spätestens die Jahresprämie bezahlt haben. Ist dies rechtzeitig erfolgt, übernehmen wir wie vereinbart ab dem 10.03. die Bürgschaft und die Bürgschaftsurkunde wird entsprechend zu diesem Datum zugestellt. Sollten Sie diese Option nicht mehr nutzen können, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontaktdaten:
Baloise Service GmbH
Paffenfleck 15
95448 Bayreuth
Kostenlose Hotline
Montag - Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr
Tel. 0800 40082001
- 100%ige Sicherheit durch die Bürgschaftsurkunde
- Weniger Verwaltungsaufwand
- Kostenlose Bonitätsprüfung
- Keine Kautionszahlung
- Keine versteckten Kosten
- Jederzeit kündbar
- Günstiger als ein Raten- oder Dispokredit
- In 5 Minuten zum Versicherungsschein
- Vier Wochen Zeit für einen Einspruch, falls die Vermieterin oder der Vermieter die Kaution anfordert
- Unabhängig von Banken
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Baloise Service GmbH
Paffenfleck 15
95448 Bayreuth
Kostenlose Hotline
Montag - Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr
Tel. 0800 40082001
Voraussetzungen für den Erhalt einer Mietkautions-Police sind:
- Ihre positive Bonitätsbewertung, die wir automatisiert online durchführen
- das Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters
- ein Mietverhältnis für privat genutzten, ständig bewohnten Wohnraum in Deutschland (kein Gewerbe)
- Ihr Mindestalter beträgt 18 Jahre
- Sie begleichen die Prämie als Mieterin bzw. Mieter von Ihrem eigenen Konto, d.h. der bzw. die Kontoinhaber:in ist identisch mit dem bzw. der Anstragsteller:in/Mieter:in
Die Bonitätsprüfung ist ein Standardverfahren, das wie die SCHUFA-Auskunft dazu dient, die Kreditwürdigkeit einer Person zu bewerten. Als Mietkautionsbürge strecken wir im Schadensfall für Sie das Geld vor, das Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter geltend macht. Danach begleichen Sie den Betrag an uns. Es gibt uns also Sicherheit. Doch die Bonitätsprüfung hat auch einen Vorteil für Sie: ein positives Ergebnis signalisiert auch Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermietern, dass Sie zuverlässig sind.
So funktioniert unsere automatisierte Bonitätsprüfung:
Sie ist im Antragsprozess integriert. Nachdem Sie die Daten im Antragsformular eingegeben haben, ermittelt unser System, ob wir Ihnen die Mietkautions-Police anbieten können oder leider nicht. Sie sehen einen entsprechenden Hinweis auf dem Bildschirm.
Wir halten uns an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und aktualisieren diese bei Bedarf, weil der Schutz Ihrer Daten auch für uns als Unternehmen elementar ist.
Wir verwenden technische Lösungen, die den aktuell gültigen Standards für Datensicherheit entsprechen. Dazu gehört eine SSL-verschlüsselte Verbindung für die Datenübertragung. Wir verarbeiten sodann Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß Ihrer Einwilligungserklärung.
Grundsätzlich gilt: Die mietende Person ist die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer. Aber es können bis zu zwei Personen unsere Mitkautions-Police abschließen. Das bedeutet, dass beide namentlich im Versicherungsschein und auf der Bürgschaftsurkunde genannt werden.
Nein. Sie als Mieterin bzw. Mieter müssen zugleich die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber sein. Sofern Sie zu zweit Mieter:innen sind, können Sie die weitere Person in Ihrer Mietkautions-Police aufnehmen. Es gilt aber weiterhin, dass die bzw. der Antragstellter:in identisch sein muss mit der bzw. dem Kontoinhaber:in.
Die Mietkautions-Police tritt zum Bürgschaftsbeginn in Kraft. Sie endet, wenn der Mietvertrag gekündigt ist und die Vermieterin oder der Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr geltend macht. Die Vermieterin oder der Vermieter schickt uns hierzu die Bürgschaftsbefreiung unterschrieben zurück. Nach Eingang der Befreiungserklärung rechnen wir auf den Tag genau ab und erstatten Ihnen anteilig die Jahresprämie zurück.
Ja. Wir empfehlen Ihnen, diesen „Austausch“ schon im Mietvertrag mit Ihrer Vermieterin bzw. mit Ihrem Vermieter schriftlich festzuhalten.
Ja. Sie können ein bereits bestehendes Kautionskonto jederzeit in eine Mietkautions-Police umwandeln. Die Vermieterin oder der Vermieter muss dem lediglich zustimmen. Wir empfehlen, den „Wechsel“ im Mietvertrag zu dokumentieren bzw. nachträglich zu ergänzen.
Nein. Derzeit ist unsere Mietkautionsversicherung nur bei privaten Mietverhältnissen möglich.
Nein.
Sie haben ab Antragsstellung 14 Tage Zeit, um ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Sollten Sie die Jahresprämie zu dem Zeitpunkt bereits gezahlt haben, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag zurück.
Ja, sofern Ihre neue Vermieterin bzw. Ihr neuer Vermieter einverstanden ist. Bitte teile Sie uns die Änderung über unser Formular für Vermieterwechsel mit. Wir passen daraufhin Ihren Vertrag an, und erstellen eine neue Bürgschaftsurkunde für Ihre neue Vermieterin bzw. Ihren neuen Vermieter.
Die Prämie wird jährlich entrichtet. Ihre Höhe entspricht 4,3% der Kautionssumme, jedoch mindestens 39,00 Euro jährlich. Dies entspricht umgerechnet einer monatlichen Prämie ab 3,25 Euro. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug.
Die Prämie wird zum Bürgschaftsbeginn fällig und per Lastschrift abgebucht.
Nein, Sie zahlen die jährliche Prämie dafür, dass wir die Bürgschaft für Ihre Kaution übernehmen. Sollte Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter Ansprüche geltend machen, so sind diese bis zur maximalen Höhe der vertraglich zwischen ihnen vereinbarten Mietkaution zu begleichen. Wir legen den Betrag für Sie aus, und fordern diesen hinterher von Ihnen zurück. Sollten Sie Ihren Mietkautionsvertrag kündigen, erstatten wir Ihnen die eventuell bereits gezahlte Jahresprämie anteilig, sobald Ihre Kündigung wirksam wird.
Die Versicherungssteuer entfällt bei der Mietkautions-Police.
Nein, außer der jährlichen Prämie fallen keine weiteren Kosten an, wie z.B. die sonst im Versicherungskreisen üblichen Abschlusskosten, Urkundengebühren oder ähnliches.
Nein. Für die Versicherungsprämie gilt jedoch, dass sie jährlich mindestens 39,00 EUR beträgt.
Ja. Die maximale Kautionshöhe beträgt 10.000,00 EUR.
Ein Schadenfall liegt vor, wenn Ihre Vermietern bzw. Ihr Vermieter die Kaution bei uns anfordert. Das kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, z.B.:
- Sie bezahlen Ihre Miete nicht
- Sie als Mieter:in bezahlen die Betriebskostenabrechnung nicht
- Es entstehen Schäden am Wohnraum nach dem Auszug
Bitte beachten Sie: Wir sind nicht dazu verpflichtet, den Grund der Forderung zu überprüfen. Sie haben jedoch vier Wochen Zeit, gegen die Forderung Einspruch einzulegen. Bitte konsultieren Sie dafür ein:en Rechtsberater:in, da wir leider keine rechtliche Beratung anbieten.
Sobald Ihre Vermietern bzw. Ihr Vermieter die Kaution bei uns anfordert, informieren wir Sie umgehend darüber. Sie haben dann vier Wochen Zeit, Einspruch in Form eines Gerichtsbeschlusses einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist zahlen wir die angeforderte Bürgschaftssumme an die vermietende bzw. verwaltende Person aus, sofern der Auszahlung rechtlich nichts entgegensteht. Eine gesonderte Zustimmung Ihrerseits ist für die Auszahlung nicht erforderlich. Den Betrag fordern wir anschließend bei Ihnen zurück.
Sie können die Auszahlung der geforderten Kautionssumme nur mit einem Gerichtsbeschluss verhindern, den Sie innerhalb von vier Wochen nach der Forderung vorlegen und der uns die Auszahlung explizit untersagt. Alle anderen sogenannten „materiellen“ Einwände, wie eine Meinungsverschiedenheit über die Qualität der Renovierung, können die Auszahlung nicht verhindern.
Der Betrag ist immer auf die Kautionshöhe begrenzt, und das sind gemäß BGB maximal drei Nettokaltmieten. Im Einzelfall hängt es von den Ansprüchen ab, die die bzw. der Vermieter:in gesetzlich geltend macht.
Sollten Sie Ihren Versicherungsschein bereits beantragt haben, so können Sie innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Sollten die 14 Tage bereits überschritten sein, so können Sie Ihren Mietkautionsvertrag mit uns kündigen. Die Jahresprämie wird nur anteilig berechnet .
Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Vermietern bzw. Ihr Vermieter lediglich mehr Informationen benötigt, verweisen Sie sie bzw. ihn gerne auf unsere Seite Mietkaution für Vermieter.
Sie haben ab Antragsstellung 14 Tage Zeit, um ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Sollten Sie die Jahresprämie zu dem Zeitpunkt bereits gezahlt haben, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag zurück.
Nein. Sie können die Mietkautions-Police jederzeit kündigen. Es dafür jedoch auch erforderlich, dass Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter uns aus der Bürgschaftshaftung entlässt, d.h. damit einverstanden ist.
Die Vermieterin oder der Vermieter schickt uns hierzu die Bürgschaftsbefreiung unterschrieben zurück. Nach Eingang der Befreiungserklärung rechnen wir auf den Tag genau ab und erstatten Ihnen anteilig die Jahresprämie zurück.