unsere Grundfähigkeitenversicherung
- Sie sichert Ihr Einkommen über eine monatliche Rente, wenn Sie eine der versicherten körperlichen oder geistigen Grundfähigkeiten verlieren
- Schützen Sie sich von Kopf bis Fuß und wählen Sie aus drei Tarifen den passenden zu Ihrem individuellen Schutzbedürfnis
- Erweitern Sie die Abdeckung flexibel mit fünf frei wählbaren Zusatzbausteinen, z.B. bei langer Krankschreibung
Eine garantierte Rente von 1.000 € für nur 33 € monatlich, z.B. im Tarif Silber für 30-jährige Tischler:innen, Raucher:innen, bis 65 Jahre.
Im Beruf wie in der Freizeit verlassen wir uns auf unseren Körper, angefangen vom Intellekt über Sehen, Hören, Sprechen bis hin zum Gehen. Was so selbstverständlich ist, kann durch einen Unfall oder eine Krankheit jedoch zur Herausforderung werden, wenn wir eine oder gar mehrere dieser Grundfähigkeiten verlieren. Besonders folgenschwer wird es, wenn wir deshalb unseren Beruf aufgeben müssen. Die Folge: finanzielle Einbußen, die schlimmstenfalls weit über 1 Mio. EUR reichen.
Genau hier setzt unsere Grundfähigkeitenversicherung an. Sichern Sie über eine monatliche Rente Ihr Einkommen ab, wenn Sie die versicherten körperlichen oder geistigen Grundfähigkeiten verlieren und das unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können oder nicht.
Wir sind da, um Sie dabei zu unterstützen, das Morgen zu gestalten. Sie stehen dabei im Mittelpunkt und entscheiden, welcher Schutzumfang für Sie der richtige ist. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Absicherung bei Verlust von Grundfähigkeiten individuell zu erweitern. Wählen Sie für das große Plus an Sicherheit aus fünf optionalen Bausteinen:
- Arbeitsunfähigkeitsschutz: Sie erhalten die vereinbarte Grundfähigkeitenrente für maximal 24 Monate im Falle einer durchgehenden Krankschreibung von mehr als 6 Monaten bzw. von 4 Monaten und voraussichtlich 2 weiterer Monate. Eine zusätzliche Prüfung ist dafür nicht erforderlich. Sie sind schnell und unbürokratisch finanziell abgesichert.
- Beruf Plus: Sie erhalten die vereinbarte Rente, wenn bestimmte Regelungen oder Untersuchungen Ihre Berufsausübung verhindern:
Ihnen wurde der Lkw-, Bus- oder Triebfahrzeugführerschein wurde aus gesundheitlichen Gründen eingezogen, nicht verlängert oder abgegeben
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung wurde entzogen
Die Berufsausübung ist wegen dauernder gesundheitlicher Bedenken nach einer arbeitsmedizinischen Untersuchung- bei Nutzung von Atemschutzgeräten,
- bei Lärm am Arbeitsplatz und
- bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten nicht möglich.
- Psycheschutz: Wir zahlen eine Rente, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, die voraussichtlich 12 Monate andauert oder bereits seit 12 Monaten bestand und wenn Sie keine 3 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
- Krankheitenschutz: Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen erhalten Sie eine Einmalzahlung in vereinbarter Höhe, mindestens 5.000 EUR und maximal den Betrag von 3 Jahresrenten, begrenzt auf 100.000 EUR. Zu den „schweren Erkrankungen“ zählen Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose und Beeinträchtigungen infolge eines schweren Unfalls.
- Inflationsschutz: Ihre Rente steigt garantiert wie vereinbart um jährlich 1 bis 3 Prozent, unabhängig von der aktuellen Inflation. Außerdem erhöhen sich die Rentenleistungen nach erfolgter Zuteilung durch die Überschussrente.
Versicherte Fähigkeiten:
- Gleichgewicht
- Hören
- Sehen
- Sprechen
- Gebrauch eines Arms
- Gehen
- Greifen/Halten
- Sitzen
- Stehen
- Treppensteigen
- Gebrauch einer Hand
- Schreiben/Tastatur/Touchscreen
- Intellekt
- PKW-/Motorrad-Führerschein-/ÖPNV/Fahrrad, Leichkrafträder, Land-und Arbeitsmaschinen sowie Scooter
- Gesetzliche Betreuung
- Herzfunktion
- Infektionsrisiko
- Lungenfunktion
- Nierenfunktion
- Pflegebedürftigkeit
- Fingerfertigkeit/Pinzettengriff
- Ziehen/Schieben
- Knien/Bücken
- Heben/Tragen
- Riechen/Schmecken
- Tastsinn
- Unterhaltung führen
- Bildschirmarbeit
- Hautfunktion
Versicherte Fähigkeiten:
- Gleichgewicht
- Hören
- Sehen
- Sprechen
- Gebrauch eines Arms
- Gehen
- Greifen/Halten
- Sitzen
- Stehen
- Treppensteigen
- Gebrauch einer Hand
- Schreiben/Tastatur/Touchscreen
- Intellekt
- PKW-/Motorrad-Führerschein-/ÖPNV/Fahrrad, Leichkrafträder, Land-und Arbeitsmaschinen sowie Scooter
- Gesetzliche Betreuung
- Herzfunktion
- Infektionsrisiko
- Lungenfunktion
- Nierenfunktion
- Pflegebedürftigkeit
- Fingerfertigkeit/Pinzettengriff
- Ziehen/Schieben
- Knien/Bücken
- Heben/Tragen
- Riechen/Schmecken
- Tastsinn
- Unterhaltung führen
- Bildschirmarbeit
- Hautfunktion
Versicherte Fähigkeiten:
- Gleichgewicht
- Hören
- Sehen
- Sprechen
- Gebrauch eines Arms
- Gehen
- Greifen/Halten
- Sitzen
- Stehen
- Treppensteigen
- Gebrauch einer Hand
- Schreiben/Tastatur/Touchscreen
- Intellekt
- PKW-/Motorrad-Führerschein-/ÖPNV/Fahrrad, Leichkrafträder, Land-und Arbeitsmaschinen sowie Scooter
- Gesetzliche Betreuung
- Herzfunktion
- Infektionsrisiko
- Lungenfunktion
- Nierenfunktion
- Pflegebedürftigkeit
- Fingerfertigkeit/Pinzettengriff
- Ziehen/Schieben
- Knien/Bücken
- Heben/Tragen
- Riechen/Schmecken
- Tastsinn
- Unterhaltung führen
- Bildschirmarbeit
- Hautfunktion
Versicherte Fähigkeiten:
- Gleichgewicht
- Hören
- Sehen
- Sprechen
- Gebrauch eines Arms
- Gehen
- Greifen/Halten
- Sitzen
- Stehen
- Treppensteigen
- Gebrauch einer Hand
- Schreiben/Tastatur/Touchscreen
- Intellekt
- PKW-/Motorrad-Führerschein-/ÖPNV/Fahrrad, Leichkrafträder, Land-und Arbeitsmaschinen sowie Scooter
- Gesetzliche Betreuung
- Herzfunktion
- Infektionsrisiko
- Lungenfunktion
- Nierenfunktion
- Pflegebedürftigkeit
- Fingerfertigkeit/Pinzettengriff
- Ziehen/Schieben
- Knien/Bücken
- Heben/Tragen
- Riechen/Schmecken
- Tastsinn
- Unterhaltung führen
- Bildschirmarbeit
- Hautfunktion
Versicherte Fähigkeiten:
- Gleichgewicht
- Hören
- Sehen
- Sprechen
- Gebrauch eines Arms
- Gehen
- Greifen/Halten
- Sitzen
- Stehen
- Treppensteigen
- Gebrauch einer Hand
- Schreiben/Tastatur/Touchscreen
- Intellekt
- PKW-/Motorrad-Führerschein-/ÖPNV/Fahrrad, Leichkrafträder, Land-und Arbeitsmaschinen sowie Scooter
- Gesetzliche Betreuung
- Herzfunktion
- Infektionsrisiko
- Lungenfunktion
- Nierenfunktion
- Pflegebedürftigkeit
- Fingerfertigkeit/Pinzettengriff
- Ziehen/Schieben
- Knien/Bücken
- Heben/Tragen
- Riechen/Schmecken
- Tastsinn
- Unterhaltung führen
- Bildschirmarbeit
- Hautfunktion
Versicherte Fähigkeiten:
- Gleichgewicht
- Hören
- Sehen
- Sprechen
- Gebrauch eines Arms
- Gehen
- Greifen/Halten
- Sitzen
- Stehen
- Treppensteigen
- Gebrauch einer Hand
- Schreiben/Tastatur/Touchscreen
- Intellekt
- PKW-/Motorrad-Führerschein-/ÖPNV/Fahrrad, Leichkrafträder, Land-und Arbeitsmaschinen sowie Scooter
- Gesetzliche Betreuung
- Herzfunktion
- Infektionsrisiko
- Lungenfunktion
- Nierenfunktion
- Pflegebedürftigkeit
- Fingerfertigkeit/Pinzettengriff
- Ziehen/Schieben
- Knien/Bücken
- Heben/Tragen
- Riechen/Schmecken
- Tastsinn
- Unterhaltung führen
- Bildschirmarbeit
- Hautfunktion
Die häufigste Ursache mit zweit Drittel aller Fälle sind Krankheiten, die zweithäufigste Unfälle. Besonders häufig entsteht die Grundunfähigkeit aufgrund von Einschränkungen an den Armen und Beinen, in der Beweglichkeit sowie im Seh- und Hörvermögen.
Aus unserer langen Erfahrung wissen wir, dass viele Menschen im täglichen Leben auf ihr Auto angewiesen sind. Der Verlust der Fahrtüchtigkeit bedeutet für diese Menschen eine geringere Lebensqualität. Außerdem kommt es im Zusammenhang mit dem Verlust von Grundfähigkeiten sehr schnell dazu, so dass das Risiko hoch ist. Mit uns sind Sie aber auf der sicheren Seite.
Ja, Sie können Ihre Rente Ihrem Leben anpassen, genau dafür ist sie ja gemacht. In folgenden Fällen ist die Rentenerhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich: bei Hochzeit, Beginn einer Lebenspartnerschaft, Geburt bzw. Adoption eines Kindes oder Karrieresprung.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, in den ersten 5 Jahren und nach dem 10. Versicherungsjahr die Rente zu erhöhen.
Ja, es gibt keine Einschränkungen. Sie können Ihre Grundfähigkeit versichern, egal, in welcher Branche Sie tätig sind, z.B. im künstlerischen oder sportlichen Bereich. Selbst Berufe mit besonders hohem Gefahrenpotenzialen gehören dazu. Darüber hinaus können Sie auch Ihre Kinder oder Enkelkinder ab dem 6. Lebensjahr versichern.
Ja, wir richten uns nach Ihrem Leben und gewähren Ihnen Beitragspausen, so z.B. bis zu 36 Monate lang bei Elternzeit. Darüber hinaus ist auch eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monate lang möglich und das bei vollem Versicherungsschutz.
Ja, unsere Grundfähigkeitenversicherung ist nicht an Ihren Wohnort gekoppelt: Sie genießen den vereinbarten Schutz weltweit.
Ja, aber nur in Kombination mit einer monatlichen Rente. Sie können diese Option mit uns vereinbaren und erhalten im Falle einer Grundunfähigkeit einmalig eine Kapitalauszahlung in Höhe von max. 6 Monatsrenten.