Betriebshaftpflichtversicherung
Servicebüro VBS – Böhr & Bengel - Ihr starker Partner Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Schützt vor hohen Schadensersatzforderungen

Als Unternehmer entscheiden Sie selbst, in welche Richtung Sie Ihren Betrieb ausbauen, wann und wie Sie arbeiten – diese Freiheit ist das wohl höchste Gut der Selbstständigkeit. Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch die Verantwortung für Ihr Handeln tragen. Insbesondere wenn andere Menschen zu Schaden kommen, können die entstehenden Ansprüche Ihr Unternehmen schwer treffen. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung der Basler Agentur Günter Böhr & Jürgen Bengel in Koblenz sichern Sie sich umfassend ab. 

Für welche Schäden haften Unternehmer?

Die Haftung von Unternehmern unterscheidet sich nicht wesentlich von der von Privatpersonen. Wichtigste Grundlage ist auch hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in erster Linie die sogenannte Haftpflicht regelt. Die entsprechenden Grundsätze besagen, dass Sie als Verursacher eines Schadens für alle daraus resultierenden Folgen in die Haftung genommen werden können, egal ob Sie absichtlich oder unabsichtlich gehandelt haben. 

Ebenfalls keine Rolle spielt, ob Sie sich die Begleichung entsprechender Forderungen überhaupt leisten können. Ist das nicht der Fall, müssen Sie entweder hohe Schulden aufnehmen oder im schlimmsten Fall den Ruin Ihres Unternehmens riskieren. Dabei sind Schadensersatzforderungen im betrieblichen Alltag keine Seltenheit, lassen sich nicht vorhersagen und auch nicht kalkulieren. Denn Fehler geschehen häufiger im Leben und sind vollkommen menschlich. 

Übrigens: Als Inhaber haften Sie auch für Ihre Mitarbeiter, wenn sie in Ihrem Auftrag handeln, denn auch hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung für den Raum Koblenz der Basler. 

Wir beraten Sie gern!
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Diese Schadensarten gibt es

Das BGB unterscheidet in einschlägigen Vorschriften zwar nicht zwischen einzelnen Arten von Schäden, im Alltag und der Rechtsprechung hat sich aber dennoch eine Unterscheidung ergeben. Die Basler Betriebshaftpflicht in Koblenz leistet bei allen Schadensarten. 

Personenschäden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch zu Schaden kommt – also verletzt oder sogar getötet wird. Personenschäden sind zwar vergleichsweise selten, führen aber zu den höchsten Ansprüchen der Geschädigten und es kommen emotionale Belastungen auf beiden Seiten hinzu. 

Die Ansprüche von Geschädigten setzen sich bei Personenschäden aus mehreren verschiedenen Faktoren zusammen. Auf der einen Seite besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und auf der anderen Seite kann Schadensersatz gefordert werden. Hier kommen unter anderem die Zahlung von Verdienstausfall, Unterhalt und eventuellen Behandlungskosten der Krankenversicherung des Geschädigten in Frage. Im aller schlimmsten Fall müssen Sie Ihr gesamtes Leben lang für derartige Kosten aufkommen. 

Die Betriebshaftpflicht der Basler Agentur Günter Böhr & Jürgen Bengel in Koblenz deckt Personenschäden im Rahmen der Versicherungssumme pauschal und umfassend ab. 

Sachschäden

Wird ein körperlicher Gegenstand beschädigt oder zerstört, handelt es sich selbstverständlich um einen Sachschaden. Ein tatsächlicher Schaden liegt aber nur vor, wenn die Beeinträchtigung auch einen gewissen Bestand hat. So können leichtere Verschmutzungen, die mit wenig Aufwand zu entfernen sind, zum Beispiel keinen Sachschaden darstellen. Anders sieht es jedoch aus, wenn für die Beseitigung ein Mehraufwand entsteht. 

Im betrieblichen Alltag sind Sachschäden die mit Abstand häufigsten Zwischenfälle, vor allem im Baugewerbe und im Handwerk. Zwar sind die Forderungen von Geschädigten meist nicht unbezahlbar hoch, dennoch sollten Sie es nicht drauf anlegen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für den Raum Koblenz deckt alle Sachschäden ab. 

Vermögensschäden

Bei einem Vermögensschaden wird das Vermögen einer Person entweder gemindert oder es wird ein Vermögenszuwachs verhindert. Maßgeblich ist, dass ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht, wobei zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden wird: 

  • Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn er nicht als Folge eines anderen Ereignisses, sondern „isoliert“ eintritt. 
  • Ein unechter Vermögensschaden kann angenommen werden, wenn ihm ein anderer Zwischenfall – etwa ein Sachschaden – vorausgeht und die Mehraufwendungen nur dadurch veranlasst wurden. 

Praktisch spielt diese Unterscheidung keine Rolle, da in der Betriebshaftpflichtversicherung der Basler Agentur Günter Böhr & Jürgen Bengel in Koblenz alle Arten von Vermögensschäden versichert sind. 

Beispiel für einen echten Vermögensschaden: Sie vertreten einen Mandanten vor Gericht und versäumen eine wichtige Frist für die Einreichung von Schriftsätzen und dadurch kann der Anspruch in Höhe von 50.000 Euro nicht durchgesetzt werden. Nach dem BGB haben Sie den entstandenen Vermögensschaden vollständig zu ersetzen, Ihrem Mandanten also 50.000 Euro auszuzahlen. Unsere Betriebshaftpflicht leistet. 

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Leistungen im Überblick

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar nicht für alle Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben, dennoch aber für jeden Unternehmer unverzichtbar und bietet eine gewisse Vorsorge. Denn sie bildet den einzigen wirkungsvollen Schutz vor hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen von Geschädigten, wenn Sie oder Ihre Angestellten einen Schaden verursachen. 

Mit der Betriebshaftpflichtversicherung für Koblenz und Umgebung der Basler profitieren Sie unter anderem von diesen Vorteilen und Leistungen: 

  • Wir decken alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die Sie nach dem BGB in die Haftung genommen werden können, umfassend ab. 
  • Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang Sie Ihr Unternehmen versichern möchten. Dazu bestimmen Sie unter anderem die Versicherungssumme. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe wir einzelne Schäden ersetzen. 
  • Wir verzichten grundsätzlich auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass wir selbst dann leisten, wenn Sie oder Ihre Angestellten einen Schaden dadurch verursachen, dass Sie etwa Obliegenheiten missachten. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch bei vorsätzlichen Handlungen. 
  • Machen Geschädigte Ansprüche gegen Sie geltend und halten wir die Forderung für unberechtigt, wehren wir sie ab. Gerichts- und Anwaltskosten sowie die Gebühren für eventuell notwendige Gutachter übernehmen wir vollständig. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung der Basler Agentur Günter Böhr & Jürgen Bengel in Koblenz kann in Teilen auch als Rechtsschutzversicherung gesehen werden. Grund ist, dass wir bei der Prüfung und Regulierung von Ansprüchen immer in diesen Schritten vorgehen: 

  1. Geschädigte machen einen Anspruch gegen Ihr Unternehmen geltend. Das kann etwa eine Schadensersatzforderung wegen einer mangelhaften Lieferung sein. 
  2. Sie reichen den entsprechenden Schriftverkehr, soweit bisher vorhanden, bei der Basler ein. Ab hier übernehmen wir das gesamte Verfahren. Dabei prüfen wir zunächst, ob die Lieferung tatsächlich mangelhaft ausgeführt wurde und ob Sie nach dem BGB für diesen Mangel haften. 
  3. Bestätigen wir den geltend gemachten Anspruch, regulieren wir sofort und ohne weitere Zwischenschritte. Dabei ist lediglich die Versicherungssumme maßgeblich. 
  4. Halten wir die Forderung aber für nicht berechtigt oder zumindest für zu hoch, wehren wir sie ab. Entstehen dabei Mehraufwendungen für Anwälte und Gerichte, übernehmen wir auch diese Kosten. 

Übrigens: Auch die Privathaftpflicht ist unverzichtbar. Sie ist weitgehend ähnlich wie die betriebliche Haftpflichtversicherung, leistet aber bei anderen zugefügten Schäden im privaten Bereich. Die private Haftpflicht der Basler kann für Singles und Familien abgeschlossen und durch das Baustein-System flexibel angepasst werden. 

Möchten Sie mehr über die Betriebshaftpflichtversicherung für Koblenz und Umgebung erfahren können Sie noch heute einen ersten Termin zur Beratung vereinbaren oder Sie fordern ein individuelles Angebot an. Das Team der Basler Agentur Günter Böhr & Jürgen Bengel in Koblenz freut sich schon auf Sie! 

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