Servicebüro VBS – Böhr & Bengel - Ihr starker Partner Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine garantierte BU-Rente von 1.000 € für nur 27,85 € monatlich

z.B. für einen 30-jährigen Diplom-Betriebswirt, Nichtraucher, bis Alter 65 Jahre

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Berufsunfähigkeitsversicherung
Absicherung Ihrer Arbeitskraft

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Grundlage ihrer Existenz. Können Sie nicht mehr in gesamten Umfang nicht mehr arbeiten, bedeutet das in der Regel schwere finanzielle Einbußen für die gesamte Familie. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Basler Agentur Günter Böhr & Jürgen Bengel in Koblenz entscheiden Sie sich hier für eine unverzichtbare, vielseitige und passgenaue Absicherung. 

Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen des Wegfalls des laufenden Einkommens. Wir zahlen eine vertraglich vereinbarte, garantierte und monatliche Rente aus, sobald die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit vorliegen. Im Optimalfall haben Sie die Rentenhöhe gewählt, dass sie die Lücke zum früheren Arbeitseinkommen schließt. 

Hierbei unterstützen wir Sie gerne persönlich und ermitteln zunächst den monatlichen Lebensbedarf. Wir vergleichen diesen im Anschluss mit den Ihnen zustehenden Leistungen, wenn Sie von heute auf morgen nicht mehr arbeiten könnten. Die dabei entstehende Lücke wird mit der BU-Rente geschlossen. Wichtig ist hier eine regelmäßige Anpassung der vereinbarten Leistungen, da sich sowohl Ihre Einkommensverhältnisse als auch die Lebenshaltungskosten im Laufe der Zeit verändern. 

Wann leistet die BU-Versicherung der Basler?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vertraglich vereinbarten Leistungen aus, sobald Sie berufsunfähig sind. Dabei orientieren wir uns an der marktüblichen BU-Definition nach der eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall für sechs Monate oder länger nicht mehr beziehungsweise noch zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann. 

Keine notwendige Rolle spielt hier, wodurch die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, sofern Sie sie nicht vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei einem Unfall zum Beispiel ist es ohne Bedeutung, ob er im privaten oder beruflichen Kontext geschehen ist. Auch der Ursprung einer körperlichen oder psychischen Krankheit wie einem Burn-Out ist für die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung irrelevant, denn für uns zählt vorrangig das Vorliegen der genannten Voraussetzungen. Dabei sind Leistungskürzungen nicht möglich. 

Maßgeblich ist vor allem der letzte Beruf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit und nicht die Tätigkeit, die Sie beim Abschluss der Police ausgeübt haben. Deshalb macht es Sinn, die BU möglichst früh – zum Beispiel während Ausbildung, Schule oder Studium – abzuschließen, um von der hier im Regelfall günstigeren Risikoklasse zu profitieren. 

Wir beraten Sie gern!
02630 9662300
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Abstrakte und konkrete Verweisung
Achten Sie auf gefährliche Klauseln

Anders als die Basler Agentur Günter Böhr & Jürgen Bengel im Raum Koblenz, verzichten einige Versicherer bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung, die sich wesentlich von der konkreten unterscheidet. Damit Sie hier nicht über sprichwörtliche Fallstricke stolpern, möchten wir Ihnen als Basler Agentur einen kurzen, aber prägnanten Überblick geben. 

Abstrakte Verweisung

Abstrakte Verweisung bedeutet, dass Sie zunächst vom Versicherer als berufsunfähig eingestuft werden und damit grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarten Leistungen haben. Nun wird geschaut und geprüft, ob es andere Tätigkeiten gibt, die Ihnen theoretisch zuzumuten wären. Ist dies der Fall, werden Sie an den entsprechenden Beruf abstrakt verwiesen. Dies hat die Folge, dass Sie keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung der Basler in Koblenz erhalten. 

Die abstrakte Verweisung ist für Versicherte mit immensen Nachteilen verbunden, da sie meistens möglich ist. Da es keine Rolle spielt, ob der Beruf tatsächlich verfügbar ist (ob es Stellenanzeigen in Ihrer Umgebung gibt), stehen Sie im schlimmsten Fall ohne jegliche finanzielle Mittel dar. 

Die Basler Agentur verzichtet in allen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung, außerdem erhalten Sie bei uns immer alle vereinbarten Leistungen. 

Konkrete Verweisung

Bei der konkreten Verweisung geht es nicht darum, welchen Beruf Sie theoretisch ausüben könnten. Es geht darum, welchen Sie ausüben, denn auch hier werden Sie zunächst für berufsunfähig erklärt und erhalten alle vertraglich vereinbarten Leistungen. 

 
Entscheiden Sie sich für die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit, in Ihrem alten oder einem neuen Beruf, können Sie konkret an diese Tätigkeit verwiesen werden. Voraussetzung ist, dass der neue Job im Hinblick auf Ansehen und Vergütung der vorherigen Tätigkeit und Ihrem Bildungsstand sowie der sozialen Stellung entspricht. Ist das nicht der Fall, zahlen wir die Berufsunfähigkeits-Rente trotz neuer Tätigkeit weiter. 

Maßgeblich ist das Vorliegen der Berufsunfähigkeit im alten Beruf. Sofern Sie sich nicht aktiv dazu entscheiden, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen, ergeben sich keine Auswirkungen auf Ihre Versicherungsleistungen. 

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin - wichtige Themen sollte man nicht auf die lange Bank schieben!

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Vorteile und Leistungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der Kranken- und Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Policen für Privatpersonen, unabhängig vom ausgeübten Beruf. Sie ist die einzige Versicherung, die Ihren konkreten Beruf und damit das gesamte Erwerbseinkommen passgenau und spezifisch absichert. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle! 

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Basler Agentur Günter Böhr & Jürgen Bengel in Koblenz stehen wir als Berater für Sie ein und Sie profitieren von diesen Leistungen und Pluspunkten: 

  • Absicherung des letzten Berufs, auch wenn dieser einer höheren Risikoklasse angehört als die beim Abschluss ausgeübte Tätigkeit. 
  • Berufswechsel sind jederzeit möglich, ohne dass dies einen Einfluss auf Beitrag und Leistungen hat. 
  • Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit. Wir leisten auch, wenn Sie sich selbst in Gefahr gebracht und dadurch eine Berufsunfähigkeit mit verursacht haben - beim Sport oder bei Arbeiten im Haushalt. 
  • Frei wählbare Rentenhöhe mit zahlreichen Anpassungsmöglichkeiten, bei bestimmten Anlässen auch ohne erneute Prüfung des Gesundheitszustands. 
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung. 
  • Persönliche Betreuung und Unterstützung vor Ort, vor allem im Schadensfall. Wir kümmern uns für Sie um die gesamte Abwicklung! 

Möchten Sie mehr über die Berufsunfähigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung der Basler erfahren oder ein individuelles Angebot zu Ihrem Versicherungsschutz erhalten? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine einfache Beratung. Das Team der Basler Agentur Günter Böhr & Jürgen Bengel in Koblenz freut sich auf Sie! 

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