Firmenkunden Gruppenunfallversicherung
Gut informiert
  • Schützt Sie und Ihr Personal vor den finanziellen Folgen einer schweren Verletzung oder Invalidität
  • Schließt die Versorgungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung, damit auch Arbeitspausen und Freizeit aktiv gestaltet werden können
  • Attraktive Rabatte erlauben günstige Prämien – und die können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden
  • Bringt Vorteile bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Bindung an den Betrieb
Warum ist eine betriebliche Gruppenunfallversicherung sinnvoll?

Bei Arbeits- und Wegeunfällen verletzen sich in Deutschland über 1,1 Millionen Menschen pro Jahr – dafür bietet die gesetzliche Unfallversicherung einen Grundschutz. Doch schon das Essen in der Mittagspause, der private Einkauf oder die Zigarette zwischendurch (um nur drei Beispiele zu nennen) gelten arbeitsrechtlich als Freizeit. Mit der Folge, dass in diesen Situationen die Arbeitnehmenden allein das Unfallrisiko tragen. Wichtig zu wissen: Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Vorsorge ist also gerade beim Unfallrisiko wichtig!

Unsere Gruppenunfallversicherung bietet leistungsstarken Versicherungsschutz: Sie und Ihr Personal sind damit umfassend vor hohen Folgekosten eines Unfalls geschützt – auch dort, wo die lückenhafte gesetzliche Unfallversicherung endet. Und das zu günstigen, steuerlich abzugsfähigen Prämien! Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber verschafft Ihnen die betriebliche Unfallversicherung zudem einen weiteren Vorteil im Wettbewerb um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Häufig gestellte Fragen
Wer kann versichert werden?

Firmeninhaberinnen und -inhaber sowie Familienangehörige, die im Betrieb mitarbeiten. Zudem alle oder einzelne Mitarbeitende mit und ohne Namensnennung.

Müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichert werden?

Die Entscheidung, wie viele und in welchem Umfang die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichert werden sollen, liegt beim Unternehmen. Arbeitsrechtliche Kriterien sind einzuhalten.

Wer kann eine betriebliche Gruppenunfallversicherung abschließen?

Kleine und große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige und Selbständige (ab zwei Personen).

Sind die Prämien steuerlich absetzbar?

Ja, die Versicherungsprämien können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Welche Leistungen sind versicherbar?

Einmalige Invaliditätsleistung, lebenslange Unfallrente, Todesfallleistung, Unfall-Krankenhaustagegeld (mit Genesungsgeld), Unfall-Tagegeld, Schmerzensgeld.

Dokumente
Gruppenunfall Übersicht steuerliche Aspekte pdf - 1 MB Gruppenunfallversicherung Leistungsübersicht pdf - 1 MB Gruppenunfallversicherung Flyer pdf - 1 MB
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