- Schutz für freiberuflich Tätige vor den finanziellen Folgen einer Unterbrechung ihres Geschäftsbetriebs – z. B. durch Krankheit oder Unfall
- Fortlaufende Kosten werden erstattet
- Die Versicherungssumme ergibt sich aus den bisherigen Kosten und dem Betriebsgewinn
Wenn plötzlich nichts mehr geht im Beruf – und sei es nur vorübergehend – geraten Selbstständige schnell in Schwierigkeiten. Der Ernstfall tritt ein, sobald ein Geschäftsbetrieb unterbrochen wird: durch Krankheit oder Unfall der freiberuflich tätigen Person, durch Schäden infolge Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm. Denn die Betriebskosten laufen weiter (Miete, Gehälter, Leasingraten, usw.), aber die Einkünfte nicht. Eine spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung von Baloise für Freiberuflerinnen und Freiberuflern sichert dieses existentielle Risiko ab – und zahlt den versicherten Ausfall:
- Die ExistenzSicherung von Baloise entschädigt bei Betriebsunterbrechungen wegen Arbeitsunfähigkeit.
- Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn der Betrieb infolge von Sachschäden ruht.
- Bei Betriebsaufgabe wegen Berufsunfähigkeit oder Tod werden die Kosten der Betriebsliquidation übernommen.
Vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung – auf Wunsch sogar infolge von psychischen Störungen (z. B. Burnout) oder Erkrankungen.
Für alle Freiberuflerinnen und Freiberufler, z. B. Anwältinnen und Anwälte, Architektinnen und Architekten, Ärztinnen und Ärzte oder Steuerberaterinnen und Steuerberater.
- Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
- Anwältinnen und Anwälte sowie Notarinnen und Notare
- Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Steuerberaterinnen und -berater, Steuerbevollmächtigte
- Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure
- Unternehmensberaterinnen und -berater
- Apothekerinnen und Apotheker, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Masseurinnen und Masseure
- Bestimmte Gewerbetreibende ohne handwerkliche Tätigkeit
- Agenturen sowie Maklerinnen und Makler, die für Baloise vermitteln
Wir bieten Versicherungsschutz bei:
- Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit und Unfall
- Sachschäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl/Raub oder Vandalismus
- Vollständiger Schließung des Versicherungsortes wegen behördlicher Einzelanordnung zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Quarantäne)
- Tod oder Erwerbsunfähigkeit
- Regelmäßige Zahlungen
Das sichert Ihnen Zeit: Wir zahlen die vereinbarte Leistung bis zu 12 Monate. - Unmittelbare Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit
Bei hundertprozentiger Arbeitsunfähigkeit entschädigen wir Sie wahlweise schon ab dem 10., 15., 20., 40., oder 60. Tag – Ärztinnen und Ärzte sogar bereits ab dem 5. Tag. - Schutz bei psychischen Erkrankungen
Mit unserer ExistenzSicherung können Sie sich auch vor Unterbrechungsschäden infolge psychischer Erkrankungen, z. B. eines Burn-out-Syndroms schützen. - Liquidation
Muss ein Betrieb wegen Berufsunfähigkeit oder Tod der versicherten Person aufgegeben werden, übernehmen wir sämtliche Abwicklungskosten (bis zu 10 % der Versicherungssumme). - Aufhebung der Karenzzeit
Passiert ein Unfall, der einen unmittelbaren medizinisch notwendigen und vollstationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden zur Folge hat, entfällt die vereinbarte Karenzzeit und die Leistung wird sofort fällig. - Verlängerungsoption
Sie wollen mit 60 Jahren noch nicht in den Ruhestand? Dann verlängern Sie einfach Ihre Vertragslaufzeit bis zu Ihrem 65. oder 70. Lebensjahr. - Wiedereingliederung nach vollständiger Arbeitsunfähigkeit
Wenn für eine bestimmte Zeit eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bestand und anschließend der versicherte Beruf höchstens zu 50 % wieder ausgeübt werden kann, gewähren wir bis zu weitere 6 Wochen Versicherungsschutz.
Mit unserer ExistenzSicherung ergänzen Sie Ihre Vorsorge. Sie lässt sich ganz flexibel Ihren bestehenden Policen anpassen – für einen lückenlosen Rundum-Schutz.